Strafrecht
Hinweise zum Strafverfahren:
1. Akteneinsicht
Grundlage der Verteidigung ist die Kenntnis des Strafvorwurfs. Welcher Sachverhalt wird von der Ermittlungsbehörde (Polizei/Staatsanwaltschaft) angenommen und welche Beweise sind vorhanden.
Der beauftragte Rechtsanwalt wird somit, um eine sinnvolle Strategie zu entwickeln als erstes Akteneinsicht beantragen.
2. Aussage
Sehr viele urteile beruhen auf den eigenen Angaben des Beschuldigten. Eine Aussage kann zielführend sein, wennabgeschätzt werden kann, was im Sachverhalt zur entlastung beigetragen werden kann. Dies kann am besten mit dem beauftragten Anwalt herausgefunden werden.
Nicht zielführend ist das verahrmlosende Bestreiten von nachgewiesenen Umständen. Dies reduziert die glaubwürdigkeit der eigenen Einlassung.
3. Schriftliche Einlassung
Empfehlenswert ist in schwierigen Situationen eine schriftliche Einlassung. Hier kann jedes Wort abgewogen werden und es besteht nicht die Gefahr einer versehentlich unrichtigen Protokollierung.
4. Handymitteilungen
Häufiger hat sich in letzter Zeit herausgestellt, dass in Fällen mit persönlicher Beziehung der über das Handy geführte Dialog aufschlussreich und entlastend sein Kann. Voraussetzung ist, dass dieser gespeichert wird.
5. Beweisanträge
Bereits im Ermittlungsverfahren sollten Beweisanträge für die gerichtliche Verhandlung vorbereitet werden. Welcher Zeuge kann etwas zum Sachverhalt aussagen, das entlastend ist. Ist der Belastungszeuge glaubwürdig? Könnte oder sollte eine Antrag auf Einholung eines Glauwürdigkeitsgutachtens gestellt werden?
6. Aufklärung
Es ist im eigenen Interesse des Mandanten den Anwalt über die Hintergrüdne des Verfahrens aufzuklären und zwar möglichst bald. Treten erst in der Verhandlung vor Gericht belastenede Umstände zu Tage, kann hierauf oft nicht mehr angemesssen reagiert werden.
7. Beispiele
- Verkehrsunfall
Wird bei einem Unfall ein Beteiligter verletzt, so wird grundsätzlich ein Emittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Auch hier kann häufig eine Einstellung erreicht werden.
-Beißunfall Hund
Oft ist überhaupt nicht nachgewiesen wer gebissen hat oder ob nicht öglicherweise die Verletzung durch Kratzen entstand.
- Aussage gegen Aussage
Hier hilft ein Beteuern der eigenen Aussage in der Regel nicht weiter. Hinweise auf frühere Diskussionen am handy könne hilfreich sein.